Bauvorhaben - Grundlagen
Zusammenfassung:
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Der Werkvertrag ist eine wichtige
Grundlage zum Bauvorhaben.
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Der Baupolier soll so früh als möglich ein
leeres Devis und einen Satz Projektpläne erhalten. Das Devis muss er ein bis
zweimal durchlesen und wichtige Stellen markieren.
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Die Allgemeinen
Bestimmungen sind für alle ähnlichen Bauwerke gleich, die Besonderen
Bestimmungen gelten nur für das entsprechende Objekt und umschreiben spezielle
Verhältnisse, Qualitätsanforderungen, Vorsichtsmassnahmen, Termine, Bauabläufe,
speziell die Bodenbeschaffenheit und die Gewässerschutzzone. Diese
beiden Bestimmungen sind Vertragsbestandteil und demzufolge auch
für den Polier verbindlich.
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Der Massenauszug, bestehend aus
den Quantitäten im Devis, darf nicht für Materialbestellungen verwendet
werden.
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Die Projektpläne 1: 100 sind bei
Auftragserteilung immer vorhanden und genügen für den
Installations- und Aushubplan.
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Pläne über die Werkleitungen und Schalungen des
Untergeschosses sollten zwei Wochen vor Arbeitsbeginn zur Verfügung stehen.
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Die Technischen
Berichte der Bauleitung, des Kalkulators und später derjenige zum
Installationsplan geben Auskunft über den Bauablauf und einzelne Bauphasen
Auszug aus dem Buch AVOR
und
www.avor.ch
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