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Bauvorhaben - Grundlagen

  Zusammenfassung:

  • Der Werkvertrag ist eine wichtige Grundlage zum Bauvorhaben.

  • Der Baupolier soll so früh als möglich ein leeres Devis und einen Satz Projektpläne erhalten. Das Devis muss er ein bis zweimal durchlesen und wichtige Stellen markieren.

  • Die Allgemeinen Bestimmungen sind für alle ähnlichen Bauwerke gleich, die Besonderen Bestimmungen gelten nur für das entsprechende Objekt und umschreiben spezielle Verhältnisse, Qualitätsanforderungen, Vorsichtsmassnahmen, Termine, Bauabläufe, speziell die Bodenbeschaffenheit und die Gewässerschutzzone. Diese beiden Bestimmungen sind Vertragsbestandteil und demzufolge auch für den Polier verbindlich.

  • Der Massenauszug, bestehend aus den Quantitäten im Devis, darf nicht für Materialbestellungen verwendet werden.

  • Die Projektpläne 1: 100 sind bei Auftragserteilung immer vorhanden und genügen für den Installations- und Aushubplan.

  • Pläne über die Werkleitungen und Schalungen des Untergeschosses sollten zwei Wochen vor Arbeitsbeginn zur Verfügung stehen.

  • Die Technischen Berichte der Bauleitung, des Kalkulators und später derjenige zum Installationsplan geben Auskunft über den Bauablauf und einzelne Bauphasen

 


 

Auszug aus dem Buch AVOR und www.avor.ch