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Zusammenfassung:
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3.1. Rodungen, 3.2. Pfähle,
Baugrubenabschlüsse,
3.3. Aussteifungen, 3.4. Anker
(z.B. Fa. Greuter Grundbau AG) |
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Muss gerodet werden, gilt es abzuklären, ob ein Spezialist beigezogen, alles
Material abgeführt, die Stämme verkauft und für die Pflanzen ein Gärtner
beauftragt werden soll. |
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Vor Beginn der Arbeiten für Pfähle und Baugrubenabschlüsse ist zu beachten,
dass für die schweren Baumaschinen evtl. die Grasnarbe belassen wird, in der
Baugrube ein tragfähiges Planum aus Wandkies notwendig ist, die Rampe nicht
mehr als 12 % Neigung aufweist, für das Rammgut genügend Platz zur Verfügung
steht und für die notwendigen, technischen Anschlüsse gesorgt wird. |
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Beim Schnurgerüst ist ca. 3 m Platz frei zu lassen. Die Vorrammtiefe der
Spundwände und deren eventueller Verbleib sind frühzeitig abzuklären. |
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Bei den Rühlwandträgern ist zu achten auf: den gleichmässigen Abstand, den
Einsatz eines Vibriergerätes, das Auffüllen allfälliger Bohrlöcher mit P 50,
die obere Ausfachung mit Holz, die Ausführung der Anschlussfuge mit innerem
Betonkeil und die mehrmalige Verwendung der Rühlwandschalung. |
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Spriessknoten von Baugrubenaussteifungen sind sorgfältig auszubilden, so
dass die Trägerachsen genau auf das Zentrum zeigen, die Träger gegen das
Abgleiten gesichert sind und die senkrechten Stützen in einem Betonfundament
stehen. |
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Das Planum für die Bohrgeräte soll ca. 4 m breit sein und der
Baugrubensicherung entlang einen kleinen Graben für die Ableitung des
Wassers aufweisen. Die Anker können erst nach 3 Tagen gespannt werden. |
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Ankerplanum mit Baggermatratzen |
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3.5.
Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung
(z.B. Fa. Greuter Grundbau AG) |
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Unter Wasserhaltung versteht man sämtliche Arbeiten, Einrichtungen und
Massnahmen für die Entfernung des Wassers. |
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Bei der offenen Wasserhaltung
wird das anfallende Wasser mit Gräben, Sickerleitungen und Pumpensümpfen
abgeleitet oder abgepumpt. |
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Weil die meisten Schwierigkeiten
im Tiefbau mit Wasser zusammenhängen, ist die Bauleitung verpflichtet, schon
im Zeitpunkt der Arbeitsausschreibung die Baugrundbeschaffenheit und
Grundwasservorkommen zu bestimmen. |
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Je feiner der Boden, desto feiner die Sickerpackung. |
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Als Filtermaterialien finden Geröll 40/80, Rundkies 16/30, Splitt 3 - 6 mm
und Filterbetonkies 1 - 30 mm Anwendung. |
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Pumpensümpfe sind sehr wichtig; sie können aus
Rundkiesumhüllungen, Plastikkesseln mit Löchern, sauberen Blechfässern oder
SiBR bestehen. |
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Vertiefung und Umhüllung mit Rundkies |
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Die Einleitung von Wasser aus Wasserhaltungen
in die öffentliche Kanalisation oder Gewässer ist bewilligungspflichtig und
muss über Absetzbecken erfolgen. |
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Ableitungen von Pumpen sollen geradlinig, nicht über scharfe Kanten führend
und vor dem Überfahren durch Bagger und LKW geschützt verlegt werden. |
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Pumpen nie direkt in den Schlamm stellen, auf Drehrichtung achten, nicht
trocken laufen lassen, nie am Kabel absenken und alle 4 Wochen kontrollieren
lassen. |
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Bei Grundwasserabsenkungen beträgt die Vorlaufzeit ca. 2 - 4 Wochen,
die maximale Absenktiefe ca. 4 m. Die
Grundwasserverhältnisse sind frühzeitig abzuklären, bei steigendem
Grundwasserspiegel muss ein Alarm ausgelöst werden und netzunabhängige
Reservepumpen sollten automatisch einschalten. |
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Dem Filtermantel um Wellpointfilter oder
Filterbrunnen ist besondere
Beachtung zu schenken; undurchlässige Schichten sind zu perforieren. |
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Schläuche von Filtern, Saugleitungen und Pumpen sollen möglichst tief
versetzt werden, damit keine Saughöhe verloren geht. |
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Den Gefahren der Absenkung ist Rechnung zu tragen. |
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Auszug aus dem Buch AVOR
www.avor.ch
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