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TIEFBAUARBEITEN - VERSCHIEDENE

Auszug aus dem Buch Tiefbau – Grundwissen für Baukader

Baustellensignalisationen

Baggertransport

2.1. Baustelleneinrichtung

Auf die einzelnen Elemente und Aspekte der Baustelleneinrichtung für den Tiefbau wird hier nur schwerpunktmässig eingegangen.

In der Regel überträgt die Geschäftsleitung die praktische Führung der Baustelle dem Polier. Ihm steht der Bauführer in technischen, organisatorischen und administrativen Fragen zur Seite. Es ist offensichtlich, dass die Arbeit nur dann optimal gelingen kann, wenn diese beiden Kaderleute gut zusammenarbeiten, d.h. ihre Erfahrungen in Gesprächen immer wieder austauschen und Arbeitsabläufe gründlich besprechen. Dabei soll die Bauleitung frühzeitig über das Vorgehen orientiert werden. Vorher informieren ist immer besser, als nachher erklären. Damit ist auch die gute Zusammenarbeit mit der Bauleitung gewährleistet, nach dem Motto: "mitenand gots besser!"

Diverse Einrichtungen und Installationen

Während die Baustellen im Hochbau stationär und fix eingerichtet werden, müssen die Installationen für Erdarbeiten in der Regel mobil sein. Dies nicht nur im Kanalisations- und Strassenbau, sondern auch  bei Baugrubenaushüben, wo die Erdarbeiten nur einen geringen Teil des Hochbauvolumens ausmachen. So treten z.B. anstelle von fest installierten Werkzeug-, Mannschafts-, Büro- und Materialbaracken mobile Barackenwagen, Werkzeuganhänger und Container.

  Bild: LEAG

Materialcontainer mit Gestellen und Haken für gute Ordnung; Barackenwagen mit 1 oder 2 Abteilen

Baustellensignalisationen sind unbedingt vorschriftsgemäss zu erstellen und erforderlich, wenn Hindernisse mehr als 50 cm in die Strasse hinein reichen. Wo man hinschaut, fallen Mängel an der Absperrung und Signalisation auf. Dies führt oft dazu, dass dem verantwortlichen Baukader bei einem Unfall ein Teil der Schuld zugesprochen wird.

Der Platz reicht an dieser Stelle nicht aus, um die Aspekte der Baustellensignalisation vollständig abzuhandeln; es gibt jedoch die neue VSS Schweizer Norm SN 640 898 "Baustellen auf Haupt- und Nebenstrassen" aus der alles Erwähnenswerte zu entnehmen ist.

Wenn Baustellen den Verkehr behindern ist eine Signalisation erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich direkt in den Verkehrsflächen oder ausserhalb derselben befinden. Diese Verpflichtung ist im Strassenverkehrsgesetz und in der Verordnung über die Strassensignalisation festgehalten. Für Baustellen ausserhalb des Strassenbereichs gilt die Pflicht zur Signalisation nur bei übermässigem Baustellenverkehr; so z.B. während dem Abtransport umfangreicher Aushubkubaturen, der Zulieferung grosser Mengen von Fremdmaterial oder wenn LKW's unverhofft abbremsen müssen, um nachher rückwärts in die Baustelle zu fahren.

 

 

Signalisationsschema mit allen wichtigen Elementen und Angaben (aus "VSS Schweizer Norm SN 640 898")

 

Hinweise zur Abbildung:

Quer zur Fahrbahn sind immer zwei horizontale Latten anzuordnen, ebenso bei Fussgängerabschrankungen, wie die untere Abbildung zeigt.

 

(aus "VSS Schweizer Norm SN 640 898")

 

  • In der dem Verkehr zugewandten Ecke ist eine mindestens 3 m lange, senkrechte Absperrlatte anzubringen.

  • Der Lampenabstand quer zur Fahrtrichtung beträgt max. 1,5 m, der Längsabstand 5 - 20 m, wobei die äusserste Ecke immer beleuchtet werden muss.

  • Je ein Signal 1.14 ist bei der Baustelle und je ein Signal 1.14 ist innerorts bis 50 m vor der Baustelle (ausserorts 150 - 250 m)  anzuordnen.

  • Die Bewilligungsgesuche für Lichtsignalanlagen sind 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen! Kleine Baustellen (bis 5 Tage) kann der Unternehmer mit dem Signal 1.14 und den notwendigen Abschrankungen und Beleuchtungen selbst ausführen; umfangreichere sind von der Verkehrspolizei und dem Strasseninspektorat bewilligen zu lassen.

  • Die geeignete Abschrankung der Baustelle ist grundsätzlich Sache des Unternehmers (SIA 118, Art. 106). Sie kann aber normalerweise, als Bestandteil der Installationspauschale, verrechnet werden. Die Absperrung hat den Vorschriften zu entsprechen und ist unbedingt sturmsicher zu erstellen. Unbefugten ist der Zutritt durch Anschlag zu verbieten.

Bauwasser kann nach Rücksprache mit der Wasserversorgung ab Hauptleitung, Hydrant oder Hauszuleitung, Zisternen, aus Gewässern oder Grundwasser bezogen werden (Vorsicht bei Beton- und Mörtelherstellung). Schieber nie mit Raupenfahrzeugen überfahren, Richtige Handhabung des Hydranten beachten!

Falls kein elektrischer Bauanschluss möglich ist, kann für den Notfall ein Stromerzeuger mit Benzin- oder Dieselmotor installiert werden.

Handys sind kostspielig und verleiten oft alle Beteiligten dazu, nicht vorauszudenken. Der gute Kadermann zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass er Voraussicht und Weitblick hat und alle Material­ und Maschinenbestellungen frühzeitig vornimmt. Dies ist sehr wichtig, damit die Geschäftsleitung optimal disponieren kann.

Ein wichtiger Bestandteil der Installationspauschale ist auch der An- und Abtransport aller notwendigen Maschinen und Geräte. Schon der Transport eines Raupenbaggers ist aufwendig, weil der Lastwagen ev. zuerst Ballast laden muss, dann den Tiefgänger anhängt und erst dann den Bagger holen kann. Anschliessend erfolgt der Transport zum neuen Einsatzort und nachher muss wieder alles versorgt werden. So verwundert es nicht, dass der einmalige Transport eines Raupenbaggers ca. Fr. 400.-- bis Fr. 600.-- kostet und es ist klar, dass jede Maschinenwahl und deren Einsatz gut überlegt sein will.

 

 

Die Abbildung zeigt einen Baggertransport mit Tieflader

 

Randabschlüsse und Beläge sind beim Verladen von Raupenfahrzeugen stets zu schützen. Alte PW-Pneus sind dazu das geeignetste und billigste Mittel.

Besondere Aufmerksamkeit ist der Treibstoffversorgung zu schenken. Dazu gibt es nur eine Lösung, nämlich die abschliessbare Service-Anlage mit Platz für verschiedene Kanister, Trichter, Fettpresse, Werkzeuge, Putzlappen, Ölbinder und entsprechendem Tankinhalt.

Transportpisten

Transportpisten bilden dort eine wesentliche Rolle, wo grosse Lasten transportiert werden müssen. Sie können innerhalb des künftigen Trassees oder der Zufahrtsstrasse gebaut und dadurch Bestandteil der neuen Strasse werden. Oft bilden sie aber nur ein Provisorium und werden später wieder abgebrochen. Zum Teil  besteht die irrige Ansicht, Transportpisten seien bei geländegängigen Pneufahrzeugen nicht nötig. Die Praxis hat gezeigt, dass beim Befahren grober Geländeunebenheiten die Fahrzeuge stark verwunden werden und Rissbildungen im Chassis, sowie Lagerschäden die Folge davon sind. Bei längeren Transportpisten sind auch Schlaglöcher laufend auszubessern. Die Verdichtung der Transportpisten ist wichtig und es muss immer ein Quergefälle von mindestens 5 % vorhanden sein.

 Ausführung von Transportpisten:

  • Gutes, kiesiges Material aus dem Abtrag mit seitlichem Gefälle eingebracht und  anschliessend verdichtet

  • Abbruchmaterial von Backsteinmauerwerk

  • Aushubmaterial von Stollen- oder Tunnelfräsen

  •  Altes Chaussierungsmaterial

  • Bruchschutt aus Steinbrüchen, Sprengschutt

  • Schotter 0 - 80

  • Wandkies II, evt. auf Geotextilien, Stärke je nach Beanspruchung, vor dem Aufbringen der Vliesmatte ist der Untergrund unbedingt zu planieren.

Zusammenfassung:

Bei allen Arbeiten soll die gute Zusammenarbeit zwischen Polier, Bauführer und Bauleitung angestrebt werden.

Bei der Installation für Tiefbauarbeiten ist auf Mobilität, Baustellensignalisation, Bauwasser, Elektrische Energieversorgung,  Absperrung der Baustelle, Baumaschinentransporte und Treibstoffversorgung besonders zu achten.

Transportpisten können aus gutem, kiesigem Aushubmaterial, Backsteinabbruch, Stollenausbruch, Chaussierung, Bruchschutt, Schotter, Wandkies II, evt. in Verbindung mit Geotextilien erstellt werden.

Vor Arbeitsbeginn sind Terrainaufnahmen zu machen und Hauptabsteckungen zu versichern.

Die Höhenangaben erfolgen vorteilhaft mit Flächenlasern.

Fortsetzung im Buch Tiefbau – Grundwissen für Baukader                           

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