TIEFBAUARBEITEN - VERSCHIEDENE
Auszug aus dem Buch Tiefbau – Grundwissen für
Baukader
Baustellensignalisationen
Baggertransport
2.1.
Baustelleneinrichtung
Auf die einzelnen Elemente und
Aspekte der Baustelleneinrichtung für den Tiefbau wird hier nur
schwerpunktmässig eingegangen.
In der Regel überträgt die
Geschäftsleitung die praktische Führung der Baustelle dem Polier.
Ihm steht der Bauführer in technischen, organisatorischen und
administrativen Fragen zur Seite. Es ist offensichtlich, dass die
Arbeit nur dann optimal gelingen kann, wenn diese beiden Kaderleute
gut zusammenarbeiten, d.h. ihre Erfahrungen in Gesprächen immer
wieder austauschen und Arbeitsabläufe gründlich besprechen. Dabei
soll die Bauleitung frühzeitig über das Vorgehen orientiert werden.
Vorher informieren ist immer besser, als nachher erklären. Damit ist
auch die gute Zusammenarbeit mit der Bauleitung gewährleistet, nach
dem Motto: "mitenand gots besser!"
Diverse Einrichtungen und
Installationen
Während die Baustellen im Hochbau
stationär und fix eingerichtet werden, müssen die Installationen für
Erdarbeiten in der Regel mobil sein. Dies nicht nur im
Kanalisations- und Strassenbau, sondern auch bei Baugrubenaushüben,
wo die Erdarbeiten nur einen geringen Teil des Hochbauvolumens
ausmachen. So treten z.B. anstelle von fest installierten Werkzeug-,
Mannschafts-, Büro- und Materialbaracken mobile Barackenwagen,
Werkzeuganhänger und Container. |
Bild:
LEAG |
Materialcontainer mit
Gestellen und Haken für gute Ordnung; Barackenwagen mit 1 oder 2
Abteilen |
Baustellensignalisationen
sind unbedingt vorschriftsgemäss zu erstellen und
erforderlich, wenn Hindernisse mehr als 50 cm in die Strasse
hinein reichen. Wo man hinschaut, fallen Mängel an der Absperrung
und Signalisation auf. Dies führt oft dazu, dass dem
verantwortlichen Baukader bei einem Unfall ein Teil der Schuld
zugesprochen wird.
Der Platz reicht an dieser Stelle
nicht aus, um die Aspekte der Baustellensignalisation vollständig
abzuhandeln; es gibt jedoch die neue VSS Schweizer Norm SN 640 898
"Baustellen auf Haupt- und Nebenstrassen" aus der alles
Erwähnenswerte zu entnehmen ist.
Wenn Baustellen den Verkehr
behindern ist eine Signalisation erforderlich. Dabei spielt es keine
Rolle, ob sie sich direkt in den Verkehrsflächen oder ausserhalb
derselben befinden. Diese Verpflichtung ist im
Strassenverkehrsgesetz und in der Verordnung über die
Strassensignalisation festgehalten. Für Baustellen ausserhalb des
Strassenbereichs gilt die Pflicht zur Signalisation nur bei
übermässigem Baustellenverkehr; so z.B. während dem Abtransport
umfangreicher Aushubkubaturen, der Zulieferung grosser Mengen von
Fremdmaterial oder wenn LKW's unverhofft abbremsen müssen, um
nachher rückwärts in die Baustelle zu fahren. |
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Signalisationsschema mit allen
wichtigen Elementen und Angaben (aus "VSS Schweizer Norm SN 640
898") |
Hinweise zur Abbildung:
Quer zur Fahrbahn sind
immer zwei horizontale Latten anzuordnen, ebenso bei
Fussgängerabschrankungen, wie die untere Abbildung zeigt. |
(aus "VSS Schweizer Norm SN 640
898") |
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In der dem Verkehr
zugewandten Ecke ist eine mindestens 3 m lange, senkrechte
Absperrlatte anzubringen.
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Der Lampenabstand quer zur
Fahrtrichtung beträgt max. 1,5 m, der Längsabstand 5 - 20
m, wobei die äusserste Ecke immer beleuchtet werden muss.
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Je ein Signal 1.14 ist bei
der Baustelle und je ein Signal 1.14 ist innerorts bis 50 m vor der Baustelle (ausserorts 150 - 250 m) anzuordnen.
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Die Bewilligungsgesuche für
Lichtsignalanlagen sind 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten
einzureichen! Kleine Baustellen (bis 5 Tage) kann der
Unternehmer mit dem Signal 1.14 und den notwendigen
Abschrankungen und Beleuchtungen selbst ausführen;
umfangreichere sind von der Verkehrspolizei und dem
Strasseninspektorat bewilligen zu lassen.
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Die geeignete Abschrankung
der Baustelle ist grundsätzlich Sache des Unternehmers (SIA
118, Art. 106). Sie kann aber normalerweise, als Bestandteil der
Installationspauschale, verrechnet werden. Die Absperrung hat
den Vorschriften zu entsprechen und ist unbedingt sturmsicher
zu erstellen. Unbefugten ist der Zutritt durch Anschlag zu
verbieten.
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Bauwasser kann nach
Rücksprache mit der Wasserversorgung ab Hauptleitung, Hydrant oder
Hauszuleitung, Zisternen, aus Gewässern oder Grundwasser bezogen
werden (Vorsicht bei Beton- und Mörtelherstellung). Schieber nie mit
Raupenfahrzeugen überfahren, Richtige Handhabung des Hydranten
beachten!
Falls kein elektrischer
Bauanschluss möglich ist, kann für den Notfall ein Stromerzeuger
mit Benzin- oder Dieselmotor installiert werden.
Handys sind kostspielig
und verleiten oft alle Beteiligten dazu, nicht vorauszudenken. Der
gute Kadermann zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass er
Voraussicht und Weitblick hat und alle Material und
Maschinenbestellungen frühzeitig vornimmt. Dies ist sehr wichtig,
damit die Geschäftsleitung optimal disponieren kann.
Ein wichtiger Bestandteil der
Installationspauschale ist auch der
An- und Abtransport aller
notwendigen Maschinen und Geräte. Schon der Transport eines
Raupenbaggers ist aufwendig, weil der Lastwagen ev. zuerst Ballast
laden muss, dann den Tiefgänger anhängt und erst dann den Bagger
holen kann. Anschliessend erfolgt der Transport zum neuen Einsatzort
und nachher muss wieder alles versorgt werden. So verwundert es
nicht, dass der einmalige Transport eines Raupenbaggers ca.
Fr. 400.-- bis Fr. 600.-- kostet und es ist klar, dass jede
Maschinenwahl und deren Einsatz gut überlegt sein will. |
Die Abbildung zeigt einen
Baggertransport mit Tieflader |
Randabschlüsse und Beläge sind
beim Verladen von Raupenfahrzeugen stets zu schützen. Alte PW-Pneus
sind dazu das geeignetste und billigste Mittel.
Besondere Aufmerksamkeit ist der
Treibstoffversorgung zu schenken. Dazu gibt es nur eine
Lösung, nämlich die abschliessbare Service-Anlage mit Platz für
verschiedene Kanister, Trichter, Fettpresse, Werkzeuge, Putzlappen,
Ölbinder und entsprechendem Tankinhalt.
Transportpisten
Transportpisten bilden dort eine
wesentliche Rolle, wo grosse Lasten transportiert werden müssen. Sie
können innerhalb des künftigen Trassees oder der Zufahrtsstrasse
gebaut und dadurch Bestandteil der neuen Strasse werden. Oft bilden
sie aber nur ein Provisorium und werden später wieder abgebrochen.
Zum Teil besteht die irrige Ansicht, Transportpisten seien bei
geländegängigen Pneufahrzeugen nicht nötig. Die Praxis hat gezeigt,
dass beim Befahren grober Geländeunebenheiten die Fahrzeuge stark
verwunden werden und Rissbildungen im Chassis, sowie Lagerschäden
die Folge davon sind. Bei längeren Transportpisten sind auch
Schlaglöcher laufend auszubessern. Die Verdichtung der
Transportpisten ist wichtig und es muss immer ein Quergefälle
von mindestens 5 % vorhanden sein.
Ausführung von
Transportpisten:
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Gutes, kiesiges Material aus dem Abtrag mit seitlichem
Gefälle eingebracht und anschliessend verdichtet
-
Abbruchmaterial von Backsteinmauerwerk
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Aushubmaterial von Stollen- oder Tunnelfräsen
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Altes Chaussierungsmaterial
-
Bruchschutt aus Steinbrüchen, Sprengschutt
-
Schotter 0 - 80
-
Wandkies II, evt. auf Geotextilien, Stärke je nach
Beanspruchung, vor dem Aufbringen der Vliesmatte ist der Untergrund unbedingt zu
planieren.
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Zusammenfassung:
Bei allen Arbeiten soll die gute
Zusammenarbeit zwischen Polier, Bauführer und Bauleitung angestrebt
werden.
Bei der Installation für
Tiefbauarbeiten ist auf Mobilität, Baustellensignalisation,
Bauwasser, Elektrische Energieversorgung, Absperrung der Baustelle,
Baumaschinentransporte und Treibstoffversorgung besonders zu achten.
Transportpisten können aus gutem,
kiesigem Aushubmaterial, Backsteinabbruch, Stollenausbruch,
Chaussierung, Bruchschutt, Schotter, Wandkies II, evt. in Verbindung
mit Geotextilien erstellt werden.
Vor Arbeitsbeginn sind
Terrainaufnahmen zu machen und Hauptabsteckungen zu versichern.
Die Höhenangaben erfolgen
vorteilhaft mit Flächenlasern.
Fortsetzung
im Buch
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